Allgem. Verkaufsbedingungen - INNOVAVENT | Annealing | Lift-Off | Kristallisation |

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Allgem. Verkaufsbedingungen

Kontakt > AGB

8/2011
6. Haftung
6.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, wegen Arglist oder aus einer einzelvertraglich übernommenen Garantie.
6.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stehen wir auch für leichte Fahrlässigkeit ein, jedoch nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
6.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
6.4 Die Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den Wiederherstellungsaufwand, der typischerweise bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung des Käufers eingetreten wäre. Verletzt der Käufer seine unter 9.4. beschriebene Pflicht, haften wir für daraus entstehende Schäden nicht.
6.5 Weitere Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftiger und bedingter – Forderungen, sowie der Saldoforderung aus Kontokorrent unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten i.S.v. § 950 BGB und weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl ganz oder zum Teil Sicherheiten frei.
7.2 Der Käufer versichert die Ware gegen die üblichen Risiken.
7.3 Verarbeitungen erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. An der neuen Sache steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache zu. Der Käufer verwahrt unentgeltlich für uns.
7.4 Alle bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer sicherungshalber bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist jedoch berechtigt, diese im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen, solange wir die Einzugsermächtigung nicht wegen Zahlungsverzug des Käufers widerrufen.
7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen weist der Käufer auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich. Für alle uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten haftet der Käufer.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Leistung durch den Käufer Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, unterrichtet uns der Käufer unverzüglich schriftlich. Für diese Fälle behalten wir uns alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Käufer unterstützt uns hierbei.

9. Rechte an Software
9.1 An Software, deren Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen und zugehöriger Dokumentation, die zu unserer Lieferung gehört oder später geliefert wird, erhält der Käufer ein unbefristetes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum internen Betrieb der Leistung. Wir bleiben alleiniger Inhaber der Urheberrechte.
9.2 Die zeitgleiche Einspeicherung oder Nutzung der von uns gelieferten Software auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Der Käufer darf diese Software nicht ändern, kopieren oder anderweitig vervielfältigen. Die Herstellung einer als solche gekennzeichneten Sicherungskopie ist statthaft.
9.3 Die zur Herstellung der Interoperabilität (§ 69e UrhG) erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Entrichtung eines geringen Kostenbeitrages bei uns angefordert werden.
9.4 Der Käufer verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff seiner Mitarbeiter und anderer Dritter auf die gelieferte Software, sowie die dazugehörige Dokumentation, durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere die Verwahrung der Originaldatenträger und der Sicherungskopie an einem zugriffssicheren Ort, zu verhindern.

10. Lieferhemmnisse
10.1 Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder wegen aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, insbesondere behördliche Maßnahmen sowie Ein – und Ausfuhrbeschränkungen, berechtigen uns erst nach Beseitigung des Hemmnisses die Lieferung auszuführen.
10.2 Lieferhemmnisse berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht. In diesem Fall gewähren wir die geleisteten Zahlungen des Käufers unverzüglich zurück. Beginn und Ende solcher Lieferhemmnisse teilen wir dem Käufer mit.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen uns und dem  Käufer unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird an unserem Geschäftssitz begründet. Jedoch können wir den Käufer auch vor den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.

12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam.

1. Allgemeines
1.1 Für alle unsere – auch künftigen - Geschäfte sind ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung ausschließlich die vorliegenden Verkaufsbedingungen maßgebend. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an; den Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers unsere vertraglichen Pflichten vorbehaltlos erfüllen. Eine Änderung nachfolgender Bestimmungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Einwilligung bzw. einer schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Die vorliegenden Bedingungen sind auf Werkverträge und gemischte Verträge entsprechend anwendbar.
1.3 An unseren Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen haben wir die alleinigen Eigentums –und Urheberrechte. Sie dürfen grundsätzlich, und vor allem bei Vertraulichkeitsvermerk, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.4 Die uns im Zusammenhang mit Bestellungen zur Kenntnis gebrachten Informationen gelten nicht als vertraulich.
1.5 Erfüllungsort für unsere Leistungen, sowie die Zahlungspflicht des Käufers ist unsere angegebene Geschäftsadresse.  
1.6 Ab Eigentumsübergang unserer Lieferungen ist der Käufer für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen selbst verantwortlich.

2. Vertragsschluss
2.1 Alle den Vertrag und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Absprachen sowie E-Mails sind unwirksam.
2.2 Unsere Angebote und darin enthaltene  Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten  sind unverbindlich. An die Preise in ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten Angeboten halten wir uns vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
2.3 Die Angaben im Angebot stellen keine Beschaffenheitsgarantie i. S. des § 443 BGB dar.
2.4 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande und unter der Bedingung der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die zuständige Behörde, sofern eine solche im Einzelfall erforderlich ist.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Die in unseren Angeboten und Kostenvoranschlägen nicht enthaltene Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zahlungseingang bei uns. Die Gewährung von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Zahlungen des Käufers können entgegen seiner Tilgungsbestimmung zunächst auf seine älteren Schulden angerechnet werden. Über die konkrete Art der erfolgten Verrechnung informieren wir den Käufer umgehend.
3.4 Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn fällige Zahlungen ausbleiben, können wir die gesamte Restschuld sofort fällig stellen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen oder Sicherheiten zu verlangen.
3.5 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als der unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Leistungsmodalitäten
4.1 Die Lieferung erfolgt „ex works“ unserer angegebenen Adresse nach INCOTERMS 2000.
4.2 Liefertermine und –fristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt nicht vor vollständiger Klärung der technischen Einzelheiten des Auftrags, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Erfüllung sonstiger Pflichten des Käufers.
4.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.  

5. Gewährleistung
5.1 Die Anzeige von Sach- und/oder Rechtsmängeln muss schriftlich erfolgen.
5.2 Das Nacherfüllungswahlrecht gemäß § 439 I  BGB (Nachbesserung oder Nachlieferung) steht dem Verkäufer zu.
5.3 Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer, soweit er hierdurch nicht unverhältnismäßig belastet wird.
5.4 Die Abtretung von Gewährleistungsrechten des unmittelbaren Käufers gegen uns ist unzulässig.
5.5 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Für Schadenersatzansprüche nach Abschnitt 6.1. und 6.2. gelten die gesetzlichen Fristen.
5.6 Im Fall des Rücktritts vom Vertrag erstatten wir den Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung berücksichtigenden Betrages.
5.7 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen jegliche Gewährleistungsrechte. Dasselbe gilt, wenn unsere Leistungen nicht vertragsgemäß verwendet bzw. zusammen mit fremden Leistungen eingesetzt werden oder der Mangel der Leistung auf vom Käufer zur Verfügung gestellten Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben beruht.
5.8 Beim Verkauf von Software gewährleisten wir deren Übereinstimmung mit unseren Programm-Spezifikationen, sofern die Software auf den von uns vorgesehenen Gerätesystemen entsprechend unseren Richtlinien installiert und vom Käufer vertragsgemäß in den von uns spezifizierten Kombinationen genutzt wird.


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Letzte Aktualisierung: 05.11.2016
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